Der Bundesgerichtshof (BGH) will sich am Mittwoch (10.30 Uhr) mit dem Fall des verurteilten früheren Multimillionärs und Hamburger Internetunternehmers Alexander Falk befassen. Das Landgericht in Frankfurt am Main hatte ihn im Juli 2020 wegen Anstiftung zu einem Schuss auf einen Wirtschaftsanwalt zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Die Verteidigung legte Revision ein. Der heute 52-jährige Falk hatte den Vorwurf mehrmals zurückgewiesen. Offen ist, ob der Zweite Strafsenat in Karlsruhe nach der mündlichen Verhandlung direkt entscheidet. (Az. 2 StR 142/21) Falk soll Krimin…