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Wenn Hinterbliebene das Testament eines verstorbenen Angehörigen lesen, fallen sie mitunter aus allen Wolken. Denn nicht selten kommt es vor, dass der Erblasser oder die Erblasserin einen Testamentsvollstrecker benannt hat – wovon niemand etwas wusste. Was aber tun, wenn es zwischen Erben und Testamentsvollstrecker menschelt? Ein Testamentsvollstrecker soll dafür sorgen, dass mit dem Erbe einer verstorbenen Person in deren Sinne umgegangen wird. Er soll bestimmte Vorgaben, womöglich auch gegen den Willen der Erben, durchsetzen. Etwa, dass ein Haus im Familienbesitz bleibt und nicht verkauft wi…