Die Vorlage eines gefälschten Corona-Impfausweises beim Arbeitgeber kann nach einem Urteil des Kölner Arbeitsgerichts eine fristlose Kündigung rechtfertigen. In einem am Donnerstag (22. April) veröffentlichten Urteil kam das Gericht zu der Auffassung, dass die betroffene Arbeitnehmerin durch die Vorlage eines falschen Impfnachweises «das für eine auch nur befristete Fortführung des Arbeitsverhältnisses notwendige Vertrauen verwirkt» habe. Die fristlose Kündigung durch ihren Arbeitgeber sei daher gerechtfertigt. Das Unternehmen erbringt Beratungsdienstleistungen im Bereich der betrieblichen Ges…