Ein Düsseldorfer Schönheitschirurg hat im Fall des Schlagersängers Michael Wendler nicht gegen seine ärztliche Schweigepflicht verstoßen. Das hat das Landgericht Düsseldorf am Mittwoch entschieden und einen entsprechenden Unterlassungsantrag des 49-jährigen Musikers («Sie liebt den DJ») zurückgewiesen. Anlass war ein Interview, das der Düsseldorfer Mediziner Mitte Februar der «Bild»-Zeitung gegeben hatte. Darin hatte der Beauty-Doc Details zu einer Nasenkorrektur genannt, der sich der Musiker knapp zwei Jahre zuvor bei ihm in Düsseldorf unterzogen hatte. Reality-DokuDas sei ein Verstoß gegen d…