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Erkranken Mitglieder eines Fitnessstudios ernsthaft und können nicht mehr trainieren, dürfen sie ihren lang laufenden Vertrag vorzeitig kündigen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Niedersachsen hin. Dabei beziehen sich die Verbraucherschützer auf einen Streitfall einer Kundin mit ihrem Fitnessstudio. Die Frau erkrankte und konnte dadurch nicht weiter trainieren. Sie kündigte den Vertrag. Der Betreiber allerdings akzeptierte die krankheitsbedingte Kündigung nicht und forderte eine detaillierte Diagnose. Verbraucherschützer: Ärztliches Attest genügt Dabei ist die Kundin laut Verbraucherzentra…