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Weil der Bedarf an Schulbildung durch öffentliche Regelschulen gedeckt wird, muss der Staat nicht die Kosten für Privatschulen übernehmen. Entsprechend entschieden hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (AZ: L 11 AS 479/21 B ER), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. In dem verhandelten Fall hatte eine Frau beim Jobcenter für ihren Sohn die Übernahme der Schulgebühren einer Privatschule beantragt. Nachdem sie ihre selbstständige Tätigkeit wegen der Corona-Pandemie habe aufgeben müssen, habe sie sich das Schulgeld nicht mehr leisten könn…