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Rasende Autofahrer müssen nicht nur mit Bußgeldern, sondern auch mit Fahrverboten rechnen. Von letzteren allerdings kann abgesehen werden, wenn damit im Einzelfall eine sogenannte «außergewöhnliche Härte» einhergeht, etwa weil eine Kündigung des Jobs deswegen droht. So etwas muss aber immer ausführlich durch Tatsachen belegbar sein. Allein die Angaben des Betroffenen reichen nicht dafür. Das zeigt ein Fall (Az.: 3 Ss-OWi 415/22), der vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main verhandelt wurde. Viel schneller als erlaubt – eine Zwangspause drohtIm Verfahren ging es um einen Mann, der mit…