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Das Übernachten im Nationalpark Sächsische Schweiz ist vom 20. Mai bis Mitte Juni verboten. Dies geschehe zum Schutz der Natur, teilte die Nationalparkverwaltung in Bad Schandau mit. Mit der Maßnahme soll unter anderem ein weiteres Absinken der Brutvogelzahlen vor allem bei Wanderfalken aufgehalten und für weitere Tierarten im Nationalpark eine störungsarme Aufzucht ihrer Jungtiere ermöglicht werden. Das Übernachten in der Natur ist im Nationalpark auch bisher schon grundsätzlich ganzjährig untersagt. Ausnahme ist das Freiübernachten an 58 gekennzeichneten Stellen («Boofen»), soweit dies im Zu…