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Auch bei einer Sozialbestattung können Angehörige von Verstorbenen unter Umständen eine Beisetzung im Familiengrab zugebilligt bekommen. Das Sozialamt muss dann die Gebühren übernehmen. Auf ein entsprechendes Urteil (Az. S 2 SO 2888/20) des Sozialgerichts Karlsruhe macht die Verbraucherinitiative Bestattungskultur, Aeternitas, aufmerksam. Sozialbestattung: Nur kostengünstigere Gräber möglichIn dem konkreten Fall gab das Sozialgericht einer Klägerin recht, die ihren Vater im Rahmen einer Sozialbestattung in einem Urnenwahlgrab hatte beisetzen lassen. Die zuständige Sozialbehörde hatte das verwe…