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Die Hilfsbereitschaft für ukrainische Geflüchtete ist in Deutschland nach wie vor groß. Dass Geflüchtete bei Privatleuten unterkommen, ist keine Seltenheit. Einige Kommunen honorieren dieses Engagement mit Aufwandsentschädigungen. Sind diese Einnahmen steuerpflichtig? Nein, heißt es vom Bund der Steuerzahler in Berlin mit Verweis auf eine Pressemitteilung des Finanzministeriums Thüringen. Bund und Länder hätten sich darauf verständigt, dass gezahlte Aufwandsentschädigungen für die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine in der Privatwohnung nicht zu versteuern sind. Der Beschluss soll zunäch…