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Ab einem gewissen Alter müssen Minderjährige selbst ihre Einwilligung in eine Impfung geben. Das ist in der Regel mit etwa 14 Jahren der Fall. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Im konkreten Fall teilten sich getrenntlebende Eltern das Sorgerecht für ihre 14-jährige Tochter. Beide konnten sich nicht einigen, ob das Mädchen gegen Corona geimpft werden sollte. Der Vater befürwortete die Impfung, die Mutter lehnte sie ab. Der Vater beantragte, dass das Familiengericht ihm die Entsche…