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Gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung nur für einen Fahrstreifen, ist sie über diesem angebracht. Schilder, die rechts neben der Spur aufgestellt sind, beziehen sich auf alle Spuren. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az.: 2 Rbs 31/22), auf das der ADAC hinweist. In dem konkreten Fall hatte ein Autofahrer geklagt, der auf einem kombinierten Ein- und Ausfädelungsstreifen geblitzt wurde. Er wurde aufgrund von einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 58 km/h mit einem Bußgeld von 600 Euro und einem Monat Fahrverbot belegt. Das entsprach dem doppelten Satz, denn die Behörde war…