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Wenn die Kita wegen eines Streiks geschlossen bleibt und auch keine Notbetreuung möglich ist, müssen berufstätige Eltern zunächst alles versuchen, ihre Kinder anderweitig betreuen zu lassen. Das erklärt der Berliner Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. Ist das nicht möglich, muss der Arbeitgeber umgehend informiert werden und der Arbeitnehmer kann zu Hause bleiben. «Grundsätzlich besteht in diesem Fall auch ein Anspruch auf Vergütung», so der Fachanwalt. Das ist in Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt. Wenn möglich für Ersatzbetreuung sorgenDer Paragraf kann aber durc…