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Internet-Plattformen wie Youtube können wegen Urheberrechtsverletzungen unter bestimmten Umständen künftig auch in Deutschland auf Schadenersatz verklagt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe änderte mit mehreren verkündeten Urteilen seine bisherige Rechtsprechung, wonach die Anbieter nicht als Täter hafteten, wenn Nutzer und Nutzerinnen mit hochgeladenen Inhalten gegen Urheberrecht verstoßen. Der BGH passte seine Entscheidungen nun dem EU-Recht an. (Az. I ZR 135/18 u.a.) In einem Fall klagt der Produzent Frank Peterson gegen Youtube, weil Nutzer dort immer wieder unerlaubt Videos m…