Im Streit um Corona-Testpflichten in privaten und öffentlichen Unternehmen hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) ein Grundsatzurteil gefällt. Deutschlands höchste Arbeitsrichter entschieden am Mittwoch in Erfurt im Fall einer Orchestermusikerin aus München, dass Arbeitgeber ihren Angestellten Corona-Tests vorschreiben können. Die Testpflicht müsse jedoch verhältnismäßig sein und die Interessen beider Seiten abwägen. Die Klage der Flötistin gegen die ihrer Meinung nach unzulässigen Tests, die das Hygienekonzept der Bayerischen Staatsoper vorsah, hatte damit wie in den Vorinstanzen keinen Erfolg. A…