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Nutzer und Nutzerinnen kostenloser Mail-Postfächer müssen ausdrücklich darauf hingewiesen werden, wenn Werbenachrichten automatisiert in der Liste der empfangenen E-Mails angezeigt werden. Dass sie sich nur allgemein damit einverstanden erklären, Werbeeinblendungen zu erhalten, um kein Entgelt für die Nutzung des E-Mail-Dienstes zahlen zu müssen, reicht nach einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe nicht aus. Vor einer Einwilligungserklärung müssten Nutzer klar und präzise über die genauen Modalitäten der Verbreitung einer solchen Werbung inform…