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Aufwendungen für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen können in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Wichtig für die Steuerminderung ist, dass die Belege gesammelt und aufbewahrt werden. Nur: Was zählt überhaupt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen? Darüber gibt es immer wieder Unklarheiten. «Bereits nach dem Wortlaut müssen haushaltsnahe Dienstleistungen eine Nähe zur Haushaltsführung aufweisen», sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Wichtigstes Erfordernis dafür: Ein eigener Haushalt sowie Leistungen, die in diesem erbracht worden sind. Auch in Nebenkost…