An Bahnübergängen auch im Stadtbereich haben Straßenbahnen Vorfahrt, wenn ein Andreaskreuz vorhanden ist. Das ist aber nicht mehr der Fall, wenn die Signale für die Bahn in eine Ampelanlage integriert sind und die Anlage in Betrieb ist. Dann gehe die Ampelregelung vor. Bei einem Unfall kann ein Autofahrer aber trotzdem mithaften müssen. Das zeigt ein Urteil (Az.: 8 S 5015/21) des Landgerichts (LG) Nürnberg-Fürth, auf das der ADAC hinweist. Zusammenstoß zwischen Auto und StraßenbahnIm konkreten Fall fuhr eine Frau in der Stadt mit dem Auto. Zwischen den beiden Richtungsspuren der Straße verlief…